In unseren FAQs finden Sie schnell Antworten auf Ihre Fragen

 

 

Anmeldung

 

Wie läuft eine Anmeldung ab?

Sie füllen unser Online-Anmeldeformular aus und senden es an uns ab. Auf Wunsch senden wir Ihnen jedoch auch gerne die Anmeldeunterlagen per Post zu. Nachdem die Anmeldung bei uns eingetroffen ist, leiten wir Ihren Namen sowie Ihre Telefonnummer an die von Ihnen gewünschte Lehrkraft weiter, die sich mit Ihnen in Verbindung setzen wird und einen Termin für eine Probestunde vereinbart. Wenn Sie keine Lehrkraft genannt haben, suchen wir  jemanden für Sie aus.

 

Probestunden

 

Bieten Sie Probestunden an?

Selbstverständlich haben Sie die Möglichkeit, bei uns eine Probestunde pro Lehrkraft und Unterrichtsfach zu nehmen. Hierfür können Sie zwischen einer aktiven Probestunde (kostenpflichtig) oder einer passiven Lauschprobe (kostenlos) wählen.

Die Kosten für eine Probestunde richten sich nach der Dauer: für 30 Minuten Individualunterricht berechnen wir einmalig € 15 und für 45 Minuten € 20. Für einen Schnuppertermin in unserer musikalischen Früherziehung berechnen wir Ihnen € 3,50.

 

Vor einer Probestunde

Bevor Sie an einer Probestunde teilnehmen können, benötigen wir von Ihnen eine schriftliche Anmeldung. Diese können Sie über unser Online-Formular ausfüllen. Alternativ senden wir es Ihnen auch gerne per Post zu. Ohne Anmeldung können wir leider keine Probestunde gewähren.

 

Nach einer Probestunde

Wenn Sie nach einer Probestunde weitermachen möchten, brauchen Sie nichts weiter zu unternehmen. Sie erhalten nach ca. 14 Tagen eine Gebührenmitteilung von uns.

Wenn Sie jedoch feststellen sollten, dass Sie nicht weitermachen möchten, haben Sie nach der Probestunde eine Woche Zeit, von Ihrem Vertrag zurückzutreten. Hierfür benötigen wir eine formlose, aber schriftliche Mitteilung von Ihnen, wobei eine E-Mail ausreichend ist. Wir berechnen Ihnen dann selbstverständlich lediglich die Probestunde.

Beginn des Unterrichts

Wann kann ich mich / mein Kind anmelden?

Die Anmeldung kann jeder Zeit, auch während eines laufenden Monats erfolgen. Die Gebühren werden dann anteilig für den laufenden Monat berechnet.

 

Termine für den Unterricht

Wann findet der Unterricht statt? Warum finde ich fast nie Termine?

Der Unterricht findet (außer für Früherziehungsgruppen und Chören) immer nach individueller Absprache zwischen den Teilnehmenden und den Lehrkräften statt.

 

Gruppen- oder Einzelunterricht

Bieten Sie Einzel- oder Gruppenunterricht an?

Sie können bei uns zwischen Individual- (Einzel-)unterricht und offenem Individual- (Gruppen-)unterricht wählen. Bitte, bedenken Sie, dass wir Ihnen u. U. nicht immer sofort eine Gruppe für das von Ihnen gewünschte Fach anbieten können. Sie müssen möglicherweise mit Wartezeiten rechnen. Bei Gruppenunterricht ist es erforderlich, dass die Teilnehmenden möglichst aus einer Altersstufe kommen, über ungefähr den gleichen Kenntnisstand verfügen und auch noch zu den gleichen Tagen und Uhrzeiten am Unterricht teilnehmen können.

Einzelunterricht können wir Ihnen hingegen meist immer kurzfristig anbieten.

 

Aussetzen des Unterrichts auf Grund einer längerfristigen Erkrankung

Ich bin längerfristig erkrankt und kann nicht am Unterricht teilnehmen. Kann ich den Unterricht aussetzen?

Wenn Sie längerfristig (ab 4 Wochen) erkrankt sind oder einen Kur- oder Klinikaufenthalt wahrnehmen müssen, können wir die Gebühren für diesen Zeitraum aussetzen. Hierfür benötigen wir von Ihnen das Attest des behandelnden Arztes / der behandelnden Klinik.

 

Erhöhung der Unterrichtsdauern

Verlängerung der Unterrichtsdauer

Wenn Sie, nach Absprache mit der Lehrkraft, die Unterrichtsdauer erhöhen möchten, können Sie das jeder Zeit, auch während eines laufenden Monats vornehmen. Die Gebühren werden dann anteilig für den laufenden Monat berechnet.

Wir benötigen eine formlose, aber schriftliche Mitteilung von Ihnen, in der Sie uns bitte die bisherige Unterrichtsdauer und die neue nennen sowie den Zeitpunkt, ab wann diese Änderung wirksam werden soll. Eine E-Mail ist hierfür ausreichend. Sie können sich jedoch auch in unserem Büro ein Änderungsformular abholen oder wir senden es Ihnen auf Wunsch zu.

 

Verkürzung der Unterrichtsdauer

Verkürzung der Unterrichtsdauer

Wie bei Kündigungen können Sie die Unterrichtsdauer mit vierwöchiger Frist immer zum Quartalsende verkürzen. In Ausnahmefällen können wir jedoch auch eine Verkürzung während eines laufenden Quartals gewähren. Bitte, sprechen Sie uns an.

Wir benötigen eine formlose, aber schriftliche Mitteilung von Ihnen, in der Sie uns bitte die bisherige Unterrichtsdauer und die neue nennen sowie den Zeitpunkt, ab wann diese Änderung wirksam werden soll. Eine E-Mail ist hierfür ausreichend. Sie können sich jedoch auch in unserem Büro ein Änderungsformular abholen oder wir senden es Ihnen auf Wunsch zu.

 

Lehrkraftwechsel

Wechsel der Lehrkraft

Ein Wechsel der Lehrkraft kann grundsätzlich immer mit vierwöchiger Frist zum Beginn eines neuen Quartals erfolgen.

Wir benötigen eine formlose, aber schriftliche Mitteilung von Ihnen, in der Sie uns bitte den/die bisherige(n) Dozenten/Dozentin nennen sowie den Zeitpunkt, ab wann diese Änderung wirksam werden soll. Eine E-Mail ist hierfür ausreichend. Sie können sich jedoch auch in unserem Büro ein Änderungsformular abholen oder wir senden es Ihnen auf Wunsch zu.

 

Wechsel des Unterrichtsfachs

Wechsel des Unterrichtsfachs

Ein Wechsel des Fachs kann grundsätzlich immer mit vierwöchiger Frist zum Beginn eines neuen Quartals erfolgen.

Wir benötigen eine formlose, aber schriftliche Mitteilung von Ihnen, in der Sie uns bitte die bisherige Unterrichtsdauer und die neue nennen sowie den Zeitpunkt, ab wann diese Änderung wirksam werden soll. Eine E-Mail ist hierfür ausreichend. Sie können sich jedoch auch in unserem Büro ein Änderungsformular abholen oder wir senden es Ihnen auf Wunsch zu.

 

Bildungsgutscheine

Werden Jugend-aktiv-Plus-Teilhabegutscheine / Sodexogutscheine (Bildungsgutscheine) verrechnet?

Wir sind Kooperationspartner und akzeptieren den Jugend-aktiv-Plus-Teilhabe-Gutschein. Bitte reichen Sie uns Ihren Gutschein sofort nach Erhalt ein, damit wir ihn verrechnen und die Gebühr entsprechend reduzieren können.

 

Ermäßigungen

Sozialermäßigungen

Wir gewähren, in Abhängigkeit von den Einkommensverhältnissen, Sozialermäßigungen. Antragsformulare erhalten Sie hier oder im Büro. Diese geben Sie bitte ausgefüllt und mit den erforderlichen Unterlagen versehen wieder bei uns ab. Die Höhe der Ermäßigung wird jeweils individuell berechnet.

 

Begabtenermäßigungen

Für begabte Schülerinnen und Schüler gewähren wir Begabtenermäßigungen. Hierfür sprechen Sie bitte die Lehrkraft an und senden uns einen formlosen Antrag zusammen mit einer kurzen Stellungnahme der Lehrkraft. Die Höhe der Ermäßigung wird jeweils individuell berechnet.

 

Ermäßigungen bei Belegung von mehr als einem Fach

Bei Belegung von mehr als einem Fach im Individual- oder Gruppenunterricht gewähren wir Ermäßigungen gerechnet auf die jeweils günstigere Gebühr, wobei der Großgruppenunterricht wie z.B. Musikalische Früherziehung oder Chöre ausgenommen ist.

Bei 2 Fächern wird die Gebühr des günstigeren Kurses um 10% reduziert.

Bei 3 Fächern wird die Gebühr des günstigsten Kurses um 15% reduziert, die des zweitgünstigsten Kurses um 10%.

 

Ermäßigungen für Geschwister / Familien

Wenn mehrere Mitglieder einer Familie an Individual- oder Gruppenunterricht teilnehmen, gewähren wir Ermäßigungen gerechnet auf die jeweils günstigere Gebühr, wobei der Großgruppenunterricht wie z.B. Musikalische Früherziehung oder Chöre ausgenommen ist.

Bei 2 Familienmitgliedern wird die Gebühr des günstigeren Kurses um 10% reduziert.

Bei 3 Familienmitgliedern wird die Gebühr des günstigsten Kurses um 15% reduziert, die des zweitgünstigsten Kurses um 10%.

 

Ermäßigungen kombinierbar mit den anderen Institutionen (Schauspielschule, Kunstschule, Knabenkantorei)

Bei gleichzeitiger Mitgliedschaft in einer unserer angeschlossenen Institutionen gewähren wir keine Ermäßigungen.

Sollten Sie ein Ehrenamt ausüben, können wir Ihnen u. U. eine Ermäßigung gewähren, wenn Sie diese Tätigkeit belegen können. Bitte, sprechen Sie uns an.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kündigungen

Wann kann ich kündigen?

Sie haben immer zum Quartalsende, also vier Mal jährlich, die Möglichkeit zu kündigen (31.03., 30.06., 30.09. und 31.12.).

Wie muss ich kündigen?

Die Kündigung kann formlos, muss aber schriftlich erfolgen. Eine E-Mail oder ein Fax reicht aus.

Welche Fristen muss ich einhalten?

Ihre Kündigung muss vier Wochen vor Quartalsende bei uns vorliegen.

Kündigungen bei Lehrkraftaustritt

Sollte Ihre Lehrkraft ausscheiden bieten wir Ihnen selbstverständlich an, den Unterricht bei einer neuen Lehrkraft fortzusetzen. Wenn Sie dies nicht wünschen, haben Sie ein fristloses, außerordentliches Kündigungsrecht.

Leihinstrumente

Kündigung des Leihvertrags

Leihinstrumente können jederzeit fristlos zum Ende eines Monats zurückgegeben werden. Hierfür benötigen wir keine schriftliche Kündigung von Ihnen. Die Instrumente müssen der Fachlehrkraft zur Begutachtung vorgelegt werden, die Ihnen die ordnungsgemäße Rückgabe bestätigt. Für angefangene Monate wird der volle Monat berechnet.

 

Unterrichtsort

Wo findet der Unterricht statt?

Grundsätzlich bieten wir Unterricht in unserer Musikschule im Rosengarten 14-18 an.

Da wir jedoch mit immer mehr KiTas, Grund- und allgemeinbildenden Schulen kooperieren, unterrichten wir auch außerhalb. Bitte sprechen Sie uns an, ob sich dort etwas für Sie arrangieren lässt.

Kann der Unterricht bei mir zu Hause stattfinden?

Leider bieten wir diese Möglichkeit aus Versicherungsgründen nicht an.

Für Sie erreichbar. Mo - Do von 11-16 Uhr, Fr von 11-14 Uhr: Tel.: 0451 583 448 50

Anmeldung